Bezahlbarer Wohnraum I: Kommunale Steuerungsinstrumente nutzen

10. Februar 2020

Im Folgenden stelle ich Ihnen eine Vielzahl an Möglichkeiten vor, die dazu beitragen können, dass wir uns alle in unserer Gemeinde Wohnen und Bauen in Zukunft wieder leisten können.

Zum Überblicksartikel kommen Sie hier.

Einführung eines qualifizierten Mietspiegels

Die SPD-Fraktion forderte bereits im Gemeinderat mehrmals vergeblich die Einführung eines qualifizierten Mietspiegels für das Gemeindegebiet. Dieser hätte den Vorteil, dass für jede*n klar und deutlich ablesbar ist, wie sich die sogenannte ortsübliche Vergleichsmiete zusammensetzt. Er bietet dazu eine nachprüfbare Skala bei Neuvermietungen, schützt Mieter*innen und Vermieter*innen vor langen Rechtsstreits und vermeidet dadurch auch Kosten und Gutachtergebühren. Die Erstellung und Fortschreibung eines qualifizierten Mietspiegels bedeutet jedoch auch Arbeit für die Verwaltung und würde die Gemeinde Neufahrn auch Geld kosten – das ist nicht zu leugnen. Jedoch müssen wir uns als Gemeinschaft auch fragen, was uns Leben in unserer Gemeinde Wert maximal Wert sein darf. Meine Antwort ist klar: Dieses Geld wäre sehr gut angelegt, weil es unsere Gemeinde sozialer gestaltet. Dafür werde ich kämpfen – weil wir uns alle in Neufahrn wohlfühlen können müssen.

Überarbeitung des Flächennutzungsplans

Eine stetige Fortschreibung des Flächennutzungsplans ist für die Bauleitplanung der Gemeinde von allerhöchster Wichtigkeit. Im Flächennutzungsplan werden beabsichtigte Entwicklungen des Gemeindegebiets dargestellt; er bildet die erste, vorbereitende Form der Bauleitplanung und liefert auch die Grundlage für weitere, dann rechtsverbindliche Bebauungspläne. Nur mit einem immer aktuell gehaltenen Flächennutzungsplan kann die Gemeinde den Herausforderungen der Zukunft für die Bürger*innen zufriedenstellend begegnen.

Ortsentwicklung: Neufahrn fit machen für die Zukunft
Ortsentwicklung: Neufahrn fit machen für die Zukunft

Erbbaurecht: kommunale Flächen für die Allgemeinheit nutzen

Das Erbbaurecht in Deutschland begründet sich daraus, dass zwischen Erbbaurechtgeber und -nehmer ein Vertrag geschlossen wird. Der Erbbaurechtgeber vergibt als Grundstückseigentümer für eine bestimmte Laufzeit die Nutzung oder die Bewirtschaftung des Grundstücks an den Erbbaurechtnehmer. Für die Nutzung entrichtet der Erbbaurechtnehmer den sogenannten Erbbauzins. Das hätte sowohl für die Gemeinde als Grundstückseigentümer wie auch für Bürger*innen als Erbbaurechtnehmer viele Vorteile. Die Gemeinde kann mithilfe des Erbbaurechts Grundstücke an Bürger*innen, Vereine, aber auch soziale Träger vergeben; diese können dann das Grundstück bewirtschaften ohne es kaufen zu müssen und zum Bau von Wohnraum, eines Vereinsheims oder einer sozialen Einrichtung nutzen. So sparen sich die Bürger*innen einerseits Geld – es können sich so mehr Leute den Bau eines Eigenheims leisten – und die Gemeinde kann auf der anderen Seite ihre Grundstücke nicht nur erhalten, sondern durch den Erbbauzins auch eine stetige Einnahmequelle sichern. Zudem kann durch die Nutzung des Grundstücks aktiv Bodenspekulation verhindert werden, da das Erbbaurecht einen gewinnorientierten Weiterverkauf des Grundstücks und auch eine Zweckentfremdung ausschließt.

Erhaltungssatzungen & Nachverdichtung mit Augenmaß

Um mit dem Wachstum der Region und dem steigenden Zuzug zurechtzukommen, müssen wir als Gemeinde nicht nur immer weiter neue Wohngebiete ausweisen, denn dadurch sinken die Preise keineswegs. Nur bezahlbarer Wohnraum kann zur Stabilisierung oder sogar zur Senkung des Mietniveaus beitragen. Bei der Ausweisung neuer Baugebiete muss immer darauf geachtet werden, dass die dafür notwendige Infrastruktur gleich mit gebaut wird. Um immer neue Flächenversiegelungen zu verhindern – und auch weil ich den Charakter und die Identität unserer Gemeinde bewahren will – muss die Gemeinde die Ortsentwicklung aktiv steuern. Wie kann das erreicht werden? Zum einen damit, dass die Gemeinde Nachverdichtung nur mit Augenmaß zulässt; es darf nicht jeder Garten zubetoniert werden. Sanierungen müssen dem Ortsteil angemessen sein und ins Ortsbild passen. Ich stelle mich aktiv gegen ausufernde Luxussanierungen, die unser Mietniveau ansteigen lassen. Zum anderen müssen wir als Gemeinde den Beschluss von Erhaltungssatzungen in diesem Zusammenhang ausdrücklich ins Auge fassen. Ich möchte, dass Neufahrn auch mit stetig steigendem Wachstum Neufahrn und somit unsere Heimat bleibt – damit sich sowohl Einheimische wie Zugezogene wohlfühlen.

Ein kommunales Ortsentwicklungskonzept muss her

Diese Vielfalt an Maßnahmen soll keineswegs nebeneinanderstehen, sondern in ein umfassendes kommunales Ortsentwicklungskonzept eingebettet werden. Wir brauchen so ein Konzept, damit sowohl die Gemeinde wie auch die Bürger*innen stets wissen, wie sich Neufahrn und seine Ortsteile in den nächsten Jahren entwickeln können und müssen, um mit den Auswirkungen des Wachstums der Landeshauptstadt München umzugehen. Weiteres Abwarten in der kommunalen Ortsentwicklung und das weitere Hinausschieben von dringend erforderlichen Maßnahmen im Bereich Wohnen und Bauen dürfen wir nicht länger hinnehmen.

Wir müssen jetzt handeln, deshalb möchte ich mit einer starken SPD-Fraktion und in enger Absprache mit Ihnen als Bürger*innen die vorgestellten Maßnahmen anpacken. Deshalb bitte ich am 15. März bei der Kommunalwahl um Ihre Unterstützung.

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