Im März 2021 beschloss die bayerische Staatsregierung die Änderung des Kommunalrechts; so wurde die rechtliche Grundlage für Kommunen geschaffen, ihre Gremiensitzungen auch in hybrider Form, sprich mit online zugeschalteten Mandatsträger*innen zu erlauben.
Anders als bei Ferien bzw. Pandemieausschüssen, zu denen nur einzelne Vertreter*innen der Fraktionen entsandt werden dürfen, können bei den geplanten Hybridsitzungen alle gewählten Ratsmitglieder teilnehmen, ob nun vor Ort im Sitzungssaal oder online zugeschaltet.
Für die demokratische Entscheidungsfindung in unserer Gemeinde sind Diskussionen und der Austausch zwischen den Mandatsträger*innen zwingend notwendig. Um flexibel auf pandemische Ausnahmesituationen reagieren zu können sind Hybridsitzungen ein starkes Instrument! Sie ermöglichen uns außerdem, die Vereinbarkeit von Familie und Ehrenamt zu verbessern und beruflich oder privat stark eingebundene Rät*innen bei der Ausübung ihres Mandats zu unterstützen.
Was heißt das jetzt konkret?
Die Verwaltung prüft nun die Kosten, die durch die Abhaltung von Hybridsitzungen auf die Gemeinde zukommen. In den Fraktionen werden derweil die genauen Regelungsinhalte besprochen, wie z.B. eine Mindestquote von physischer Präsenz, oder auch ob die Technik selbst angeschafft wird, oder von externen Dienstleistern erledigt werden soll. Für uns ist klar: Lieber selber machen - schon allein um Kosten zu sparen! Aus Gesprächen mit Expert*innen wird klar, dass die Gemeinde den Eigenbetrieb stemmen kann, sowohl finanziell wie personell. Eine Aufrüstung der Käthe-Winkelmann-Halle ist machbar - wir dürfen uns nicht nur aufs Rathaus limitieren, da wir nicht wissen, wann uns eine Rückkehr in den Sitzungssaal möglich sein wird.